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AGB's
Angaben gemäß § 5 DDG
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 315044
Fachkraft Plus GmbH Bahnhofstraße 40 86956 Schongau Deutschland Vertreten durch: Geschäftsführer: Kemal Köklü Kontakt: Telefon: +491622450471 E-Mail: info@fach-kraft-plus.de
STAND: 01.06.2026 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Die Fachkraft Plus GmbH, Bahnhofstraße 40, 86956 Schongau, Deutschland – nachfolgend „Agentur“ genannt – erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Recruiting, Personalgewinnung, Social Recruiting, digitales Marketing und Bewerbermanagement. 1.2 Die Agentur unterstützt insbesondere Unternehmen bei der Gewinnung geeigneter Mitarbeiter und Bewerber durch digitale Recruiting- und Marketingmaßnahmen sowie durch die strukturierte Vorqualifizierung und Begleitung von Bewerberkontakten. 1.3 Sämtliche Leistungen der Agentur erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit im jeweiligen Agenturvertrag oder Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 1.4 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1.5 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. 1.6 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Agenturvertrag bzw. Angebot haben Vorrang vor diesen AGB. 1.7 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Kündigungen, Fristsetzungen oder Mängelanzeigen, bedürfen mindestens der Textform. Eine Erklärung per E-Mail ist ausreichend, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Vertragsschluss 2.1 Die Agentur unterbreitet dem Kunden nach einem Erstgespräch bzw. einer Bedarfsanalyse ein individuelles Angebot. Das Angebot kann insbesondere folgende Punkte enthalten: zu besetzende Position; Region bzw. Suchgebiet; Zielgruppe; vereinbarte Recruiting-Leistungen; Kampagnenlaufzeit; Vergütung; Werbebudget; gegebenenfalls Einstellungsgarantie; gegebenenfalls regionale Exklusivität; sonstige individuelle Leistungen und Bedingungen. 2.2 Soweit im Angebot nicht anders angegeben, ist die Agentur 14 Tage ab Zugang des Angebots beim Kunden an dieses gebunden. 2.3 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Agenturvertrags durch den Kunden oder durch eine ausdrückliche Bestätigung des Kunden in Textform, insbesondere per E-Mail, zustande. Eine Bestätigung per E-Mail, aus der sich eindeutig ergibt, dass der Kunde das Angebot annimmt (z. B. „Angebot angenommen“), steht der Unterzeichnung des Agenturvertrags gleich. 2.4 Der individuelle Vertrag einschließlich des angenommenen Angebots wird nachfolgend als „Agenturvertrag“ bezeichnet.
3. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung 3.1 Gegenstand der Leistungen sind insbesondere Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Personalgewinnung und digitales Marketing. 3.2 Je nach individuell vereinbartem Leistungsumfang können hierzu insbesondere gehören: Analyse der offenen Position; Analyse des regionalen Arbeitsmarktes; Definition geeigneter Bewerber- und Zielgruppen; Analyse von Arbeitgebervorteilen und Positionierung; Entwicklung einer Recruiting- und Marketingstrategie; Erstellung von Stellen- und Werbeanzeigen; Erstellung von Texten, Grafiken, Videos und sonstigen Werbemitteln; Einrichtung und Betreuung von Social-Recruiting-Kampagnen; Nutzung von Social-Media- und Online-Werbeplattformen; Erstellung und Optimierung von Recruiting-Funnels; Einrichtung und Optimierung von Bewerbungsprozessen; Generierung von Bewerbungen und Bewerberkontakten; telefonische Kontaktaufnahme mit Bewerbern; strukturierte Vorqualifizierung von Bewerbern; Terminierung von Vorstellungsgesprächen; laufende Kampagnenoptimierung; Reporting und Beratung. 3.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Agenturvertrag bzw. Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet und können gesondert beauftragt und berechnet werden. 3.4 Die Agentur schuldet grundsätzlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder personellen Erfolg, soweit im Agenturvertrag keine ausdrückliche Erfolgsgarantie vereinbart wurde. 3.5 Die Agentur kann vom Kunden zur Prüfung und Freigabe bereitgestellte Inhalte, Anzeigen, Texte, Grafiken, Kampagnen oder sonstige Leistungen zur Freigabe vorlegen. Der Kunde ist verpflichtet, diese unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen. Soweit keine andere Frist vereinbart wurde, soll die Prüfung innerhalb von fünf Werktagen erfolgen. 3.6 Verzögerungen, die auf einer verspäteten Freigabe oder fehlenden Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur. 4. 4-Wochen-Versprechen und Einstellungsgarantie 4.1 Grundsatz Soweit im jeweiligen Agenturvertrag ausdrücklich eine Einstellungsgarantie vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend. Die Einstellungsgarantie stellt eine individuell vereinbarte zusätzliche Leistung dar und gilt nicht automatisch für jeden Auftrag. 4.2 Inhalt der Einstellungsgarantie Soweit vereinbart, verpflichtet sich die Agentur, die vereinbarten Recruiting-Maßnahmen ohne zusätzliches Agenturhonorar über die ursprünglich vereinbarte Kampagnenlaufzeit hinaus fortzuführen, bis die vereinbarte Position erfolgreich besetzt wurde, sofern die Voraussetzungen dieser Garantie erfüllt sind. Die konkrete Position, Region, Zielgruppe und gegebenenfalls weitere Voraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Agenturvertrag. 4.3 Keine Garantie gegen den Willen des Kunden Die Einstellungsgarantie verpflichtet die Agentur zur Fortführung der vereinbarten Recruiting-Maßnahmen. Sie verpflichtet den Kunden jedoch nicht zur Einstellung eines Bewerbers, der nach seiner sachgerechten Prüfung nicht für die Position geeignet ist. Die finale Entscheidung über Einstellung, Vergütung und Arbeitsbedingungen verbleibt ausschließlich beim Kunden. 4.4 Voraussetzungen für die Einstellungsgarantie Die Einstellungsgarantie setzt insbesondere voraus, dass der Kunde: - die zu besetzende Position während der Kampagne tatsächlich besetzen möchte; - die erforderlichen Informationen über die Position vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellt; - ein marktgerechtes und für die Zielgruppe angemessenes Vergütungspaket anbietet; - erforderliche Freigaben und Informationen rechtzeitig erteilt; - von der Agentur vorgestellte qualifizierte Bewerber innerhalb von spätestens drei Werktagen nach Übermittlung der Bewerberdaten bzw. Kontaktinformationen kontaktiert; - mit qualifizierten Bewerbern innerhalb dieses Zeitraums tatsächlich Kontakt aufnimmt und die weitere Abstimmung bzw. Terminierung eines Vorstellungsgesprächs einleitet; -Vorstellungsgespräche zeitnah durchführt; - der Agentur zeitnah Rückmeldung zu vorgestellten Bewerbern gibt; - die Position nicht während der Garantiezeit wesentlich verändert; - die erforderliche Mitwirkung zur Durchführung des Recruiting-Prozesses gewährleistet. Als qualifizierter Bewerber gilt dabei ein Bewerber, der die im Agenturvertrag bzw. im vereinbarten Anforderungsprofil festgelegten wesentlichen Mindestanforderungen der zu besetzenden Position erfüllt. Hierzu kann insbesondere eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine vergleichbare Qualifikation gehören. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur zeitnahen Kontaktaufnahme mit einem von der Agentur als qualifiziert vorgestellten Bewerber nicht innerhalb von drei Werktagen nach, entfällt die Einstellungsgarantie für die betreffende Position. Dies gilt auch, wenn der Kunde die weitere Bearbeitung eines qualifizierten Bewerbers ohne sachlichen Grund nicht zeitnah fortführt. Kann ein Bewerber innerhalb der genannten Frist nicht unmittelbar erreicht werden, hat der Kunde mindestens zwei angemessene Kontaktversuche zu unternehmen und diese auf Wunsch der Agentur nachzuweisen. 4.5 Ausschluss bzw. Unterbrechung der Garantie Die Einstellungsgarantie gilt insbesondere nicht bzw. ruht für den Zeitraum, in dem die Besetzung aufgrund von Umständen verhindert oder wesentlich erschwert wird, die der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei: fehlender Mitwirkung; ausbleibender Rückmeldung; wiederholter Nichtwahrnehmung vereinbarter Vorstellungsgespräche; wesentlichen Änderungen des Stellenprofils; erheblicher Änderung der Vergütung oder Arbeitsbedingungen; Einstellung eines anderen Kandidaten durch den Kunden; Einstellung der Suche durch den Kunden; Schließung oder Wegfall der Position. 4.6 4-Wochen- bzw. 4–8-Wochen-Aussage Angaben auf der Website oder in Marketingmaterialien wie „4 Wochen“, „4–8 Wochen“ oder vergleichbare Angaben beschreiben die von der Agentur angestrebte bzw. typische Kampagnen- und Besetzungsdauer. Eine verbindliche Frist oder Erfolgsgarantie entsteht hieraus nur, wenn sie im jeweiligen Agenturvertrag ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. 4.7 Individuelle Garantie geht vor Soweit der Agenturvertrag eine von diesen AGB abweichende oder ergänzende Einstellungsgarantie enthält, gehen die individuellen Regelungen des Agenturvertrages vor. 5. Regionale Exklusivität 5.1 Soweit im Agenturvertrag ausdrücklich vereinbart, gewährt die Agentur dem Kunden für das dort festgelegte Gewerk und Suchgebiet eine regionale Exklusivität. 5.2 Umfang, Region, Gewerk und Dauer der Exklusivität ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Agenturvertrag. 5.3 Eine regionale Exklusivität besteht nur für die konkret vereinbarte Position bzw. das konkret vereinbarte Gewerk und Suchgebiet. 5.4 Eine Exklusivität für andere Positionen, Gewerke oder Regionen wird hierdurch nicht begründet. 6. Mitwirkungspflichten des Kunden 6.1 Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung ist die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden. 6.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, der Agentur alle erforderlichen: Stelleninformationen; Gehaltsinformationen; Arbeitgebervorteile; Zugangsdaten; Bilder; Logos; Videos; Texte; Unternehmensinformationen; Ansprechpartner; sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. 6.3 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich. 6.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Schutzrechte. 6.5 Wird die Agentur aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte von Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, stellt der Kunde die Agentur von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. 6.6 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, qualifizierte Bewerber zeitnah zu kontaktieren, Vorstellungsgespräche innerhalb angemessener bzw. vereinbarter Fristen durchzuführen und der Agentur Rückmeldung über den Stand der Bewerbungsverfahren zu geben. 6.7 Kommt der Kunde seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Agentur eine angemessene Nachfrist setzen. 6.8 Entstehen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, ist die Agentur berechtigt, vereinbarte Termine und Fristen entsprechend zu verschieben und erforderlichen Mehraufwand gesondert zu berechnen, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. 7. Einsatz von Drittanbietern 7.1 Die Agentur ist berechtigt, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder zweckmäßig ist, Drittanbieter, Softwarelösungen, Plattformen und externe Dienstleister einzusetzen. 7.2 Hierzu können insbesondere gehören: Social-Media-Plattformen; Werbenetzwerke; Recruiting-Plattformen; Bewerbermanagementsysteme; CRM-Systeme; Tracking- und Analysetools; Terminbuchungssysteme; Hostinganbieter; KI- und Automatisierungslösungen; sonstige Marketing- und Softwarelösungen. 7.3 Soweit Drittleistungen unmittelbar im Namen und auf Rechnung des Kunden gebucht werden, entsteht hinsichtlich dieser Leistungen ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. 7.4 Kosten für Werbebudgets, Stellenportale, Software, Lizenzen oder sonstige Drittleistungen sind nur dann in der Vergütung der Agentur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 7.5 Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise von Plattformen und Diensten Dritter, soweit die Agentur die jeweilige Beeinträchtigung nicht zu vertreten hat. 8. Termine und Fristen 8.1 Termine, Fristen und Zeitpläne ergeben sich aus dem jeweiligen Agenturvertrag bzw. den individuellen Vereinbarungen. 8.2 Soweit keine verbindliche Frist vereinbart wurde, handelt es sich bei Angaben zu voraussichtlichen Kampagnen- oder Bearbeitungszeiten um Planungs- bzw. Erfahrungswerte. 8.3 Soweit Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. 8.4 Gleiches gilt bei Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Agentur liegen, insbesondere bei: technischen Störungen; Ausfällen von Plattformen; Änderungen von Drittplattformen; Sperrungen von Werbekonten; behördlichen Maßnahmen; sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. 9. Vertragsdauer und Kündigung 9.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Agenturvertrag. 9.2 Bei Verträgen mit vereinbarter Mindest- oder Festlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen, soweit im Agenturvertrag nichts anderes vereinbart wurde. 9.3 Soweit eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart wurde, ergeben sich Verlängerungs- und Kündigungsfristen aus dem Agenturvertrag. 9.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 9.5 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Vertragspartei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Pflichtverletzung trotz angemessener Fristsetzung nicht beseitigt. 9.6 Das vorübergehende Stoppen, Pausieren oder Inaktivsetzen einer Werbe- oder Recruiting-Kampagne stellt keine Kündigung des Vertrags dar. 9.7 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. 10. Vergütung und Zahlungsbedingungen 10.1 Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Agenturvertrag bzw. Angebot. 10.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. 10.3 Kosten für Werbebudgets, Anzeigen, Software, Plattformen und sonstige Drittleistungen sind nur dann Bestandteil der vereinbarten Vergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 10.4 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen, sofern dies im Angebot oder Agenturvertrag vorgesehen ist. 10.5 Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. 10.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. 10.7 Die gesetzlichen Ansprüche der Agentur auf Ersatz weiterer Verzugsschäden sowie die gesetzliche Verzugspauschale bleiben unberührt. 10.8 Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug und nach entsprechender Mahnung bzw. soweit gesetzlich zulässig, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen. 10.9 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gesetzliche Gegenrechte des Kunden bleiben unberührt. 11. Werbebudget und Kosten Dritter 11.1 Soweit für die Durchführung der Recruiting-Kampagnen Werbebudget erforderlich ist, wird dessen Höhe individuell vereinbart. 11.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Werbebudget nicht Bestandteil der Agenturvergütung und vom Kunden zusätzlich zu tragen. 11.3 Die Agentur ist berechtigt, Werbekampagnen innerhalb des vereinbarten Budgets nach fachlichem Ermessen zu steuern und zu optimieren. 11.4 Änderungen des Werbebudgets bedürfen der Abstimmung mit dem Kunden. 11.5 Die Abrechnung von Werbekosten kann unmittelbar über den jeweiligen Plattformanbieter oder, sofern vereinbart, über die Agentur erfolgen. 12. Bewerber und Recruiting-Prozess 12.1 Die Agentur unterstützt den Kunden bei der Gewinnung und Bearbeitung von Bewerberkontakten. 12.2 Je nach vereinbartem Leistungsumfang kann der Recruiting-Prozess insbesondere folgende Schritte umfassen: Erstellung und Schaltung von Recruiting-Kampagnen; Generierung von Bewerbungen; Erfassung der Bewerberdaten; Kontaktaufnahme mit Bewerbern; telefonische Vorqualifizierung; Terminierung von Vorstellungsgesprächen; Übergabe bzw. Vorstellung geeigneter Bewerber beim Kunden. 12.3 Die Agentur übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder qualifizierten Bewerbern, soweit eine solche Garantie nicht ausdrücklich im Agenturvertrag vereinbart wurde. 12.4 Die Entscheidung über Einladung, Auswahl, Einstellung, Vergütung und Beschäftigung eines Bewerbers liegt ausschließlich beim Kunden. 12.5 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die fachliche und persönliche Eignung eines Bewerbers zu prüfen und die gesetzlichen Anforderungen an die Einstellung und Beschäftigung einzuhalten. 12.6 Die Agentur ist nicht Arbeitgeber der Bewerber und wird nicht Partei eines zwischen dem Kunden und einem Bewerber geschlossenen Arbeitsvertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 12.7 Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Bewerber ein Arbeitsverhältnis tatsächlich antritt, dauerhaft fortsetzt oder bestimmte Leistungen erbringt. 13. Einstellungsgarantie und Nachbesetzung 13.1 Soweit eine Einstellungsgarantie im Agenturvertrag vereinbart wurde, richtet sich deren Umfang nach den dort festgelegten Bedingungen und ergänzend nach § 4 dieser AGB. 13.2 Eine etwaige Nachbesetzungs- oder Ersatzgarantie nach erfolgter Einstellung ist von der Einstellungsgarantie nicht automatisch umfasst. 13.3 Eine Nachbesetzung, insbesondere bei vorzeitiger Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, besteht nur, wenn sie im Agenturvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. 13.4 Die Agentur ist nicht dafür verantwortlich, wenn ein eingestellter Bewerber aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, das Arbeitsverhältnis nicht antritt, kündigt oder vom Kunden gekündigt wird. 14. Datenschutz und Bewerberdaten 14.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. 14.2 Die konkrete datenschutzrechtliche Rollenverteilung zwischen Agentur und Kunde richtet sich nach den tatsächlichen Verarbeitungsvorgängen und den jeweils vereinbarten Leistungen. 14.3 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. 14.4 Soweit die Agentur personenbezogene Daten als eigenständig Verantwortliche verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage der jeweils geltenden Datenschutzinformationen der Agentur. 14.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich über datenschutzrechtlich relevante Änderungen seines Auftrags, seiner Prozesse oder seiner Weisungen zu informieren. 15. Vertraulichkeit 15.1 Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. 15.2 Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. 15.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 15.4 Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. 16. Nutzungsrechte und Urheberrecht 16.1 Sämtliche von der Agentur erstellten Konzepte, Strategien, Texte, Anzeigen, Grafiken, Designs, Videos, Recruiting-Funnels, Landingpages und sonstigen kreativen Leistungen können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein. 16.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Leistungen im für den Vertragszweck erforderlichen Umfang. 16.3 Eine Weitergabe, Veräußerung, Unterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen. 16.4 Vor vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung werden keine Nutzungsrechte übertragen, soweit rechtlich zulässig. 16.5 Rechte an Materialien, Schriften, Bildern, Videos, Softwareprodukten oder sonstigen Inhalten von Drittanbietern richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen. 17. Referenznennung und Veröffentlichung von Ergebnissen 17.1 Die Agentur darf den Kunden, dessen Firmenname oder Logo nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform als Referenzkunden veröffentlichen. 17.2 Eine Veröffentlichung von konkreten Bewerberzahlen, Einstellungen, Zeiträumen, Umsätzen, internen Kennzahlen oder sonstigen vertraulichen Ergebnissen des Kunden bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung des Kunden, soweit diese Informationen nicht bereits mit Zustimmung des Kunden öffentlich gemacht wurden. 17.3 Die Zustimmung kann sich auf einzelne Veröffentlichungen oder auf einen bestimmten Zeitraum bzw. eine bestimmte Form der Referenznennung beziehen. 18. Gewährleistung 18.1 Für die Rechte des Kunden bei mangelhaften Leistungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB wirksam nichts Abweichendes geregelt ist. 18.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel der Agentur möglichst unverzüglich mitzuteilen und der Agentur Gelegenheit zur Prüfung und, soweit erforderlich, Nacherfüllung zu geben. 18.3 Kein Mangel liegt allein deshalb vor, weil eine Recruiting- oder Werbekampagne nicht die vom Kunden erwartete Anzahl oder Qualität von Bewerbungen erzielt, sofern kein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde. 18.4 Gesetzliche Rechte des Kunden bei tatsächlich mangelhafter Leistung bleiben unberührt. 19. Haftung 19.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 19.2 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen. 19.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. 19.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 19.5 Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 19.6 Die Agentur haftet insbesondere nicht für Änderungen, Sperrungen, Einschränkungen, Ausfälle oder sonstige Maßnahmen von Drittplattformen wie Social-Media-, Werbe- oder Recruiting-Plattformen, soweit die Agentur diese nicht zu vertreten hat. 19.7 Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, Handlungen oder Angaben von Bewerbern oder dafür, dass ein Bewerber ein Arbeitsverhältnis antritt, fortsetzt oder beendet. 20. Höhere Gewalt 20.1 Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. 20.2 Hierzu gehören insbesondere: Naturereignisse; behördliche Maßnahmen; Ausfälle von Kommunikations- oder IT-Systemen; erhebliche Störungen von Drittplattformen; Cyberangriffe, soweit trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht vermeidbar; vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. 20.3 Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer der entsprechenden Behinderung angemessen. 21. Schlussbestimmungen 21.1 Bei Widersprüchen zwischen dem individuellen Agenturvertrag bzw. Angebot und diesen AGB gehen die individuellen Vereinbarungen vor. Dies gilt insbesondere für individuell vereinbarte: Einstellungsgarantien; Nachbesetzungsgarantien; Kampagnenlaufzeiten; Vergütungen; Werbebudgets; regionale Exklusivitäten; sonstige Sondervereinbarungen. 21.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 21.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort der Sitz der Fachkraft Plus GmbH. 21.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Fachkraft Plus GmbH als Gerichtsstand vereinbart. 21.5 Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. 21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.